EU-Standard für grüne Anleihen erwartet

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Grüne Investments werden immer attraktiver

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Grüne Investments boomen. Banken und Vorsorgekassen springen aufgrund steigender Nachfrage immer mehr auf „Green Bonds“ auf. Nun soll ein übergeordneter EU-Standard grüne Anleihen besser vergleichbar machen. Zusätzlich soll mit der „Taxonomie-Verordnung“ ein Klassifizierungssystem für nachhaltiges Investieren und Wirtschaften geschaffen werden.

Die Begriffe „Nachhaltige Investments“ und „Green Finance“ liegen in der Finanzbranche derzeit in aller Munde. Zahlreiche Anbieter konstatieren, dass die Nachfrage im Bereich nachhaltiger Fonds steigt sowohl bei Privat- als auch institutionellen Kunden überdurchschnittlich steige. Nun knackte vor kurzem auch erstmals ein österreichischer Nachhaltigkeitsfonds die 1-Milliarde-Euro-Marke.

Der betreffende „Raiffeisen-Nachhaltigkeit-Mix“ hat sein Volumen seit Jänner 2018 verdoppelt und verzeichnet dabei vorwiegend Zuflüsse aus dem Privatanleger-Segment. „Nachhaltigkeit ist einer der großen Megatrends unserer Zeit, der gerade im Begriff ist, ganz massiv ins Asset Management einzufließen“, sagt Dieter Aigner, Geschäftsführer der Raiffeisen KAG dazu. Diese Entwicklung würde sich weiter fortsetzen, weil Anleger zunehmend verantwortungsbewusst investieren möchten, „und andererseits auch immer mehr Fondsanbieter selbst einen Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit leisten wollen“, so Aigner.

Eine Rolle spielen dabei aber sicher auch die vielfach stabileren Renditen nachhaltiger Investments, die in einer aktuellen Mercer-Studie „Investing in a Time of Climate Change“ besonders hervorgehoben werden: „Laut unserer Modellbetrachtungen kann eine stärkere Berücksichtigung nachhaltiger Anlagen im Portfolio die Renditen verbessern“, sagt Helga Birgden von Mercer. Zudem sei eine zentrale Schlussfolgerung der Studie, dass Investoren selbst aktiv auf ein „2 Grad Celsius Szenario“ hinsichtlich der durchschnittlichen globalen Erwärmung hinarbeiten müssten und dies auch als Chance verstehen sollten: „In fast allen Anlageklassen, Regionen und Zeiträumen zeigen unsere Analysen, dass die zu erwartenden Renditen im zwei Grad Celsius Szenario deutlich besser ausfallen als bei einer Erwärmung von drei oder vier Grad Celsius. Außerdem bietet der dafür notwendige Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft und Gesellschaft neue Anlagechancen“, so Birgden.

Green Finance Agenda

In Österreich hätten dabei die Vorsorgekassen eine Vorreiterrolle im Bereich Nachhaltigkeit übernommen. Auch die hiesigen Pensionskassen berücksichtigten zunehmend den Faktor Nachhaltigkeit in ihrer Veranlagung. „Selbst einige Versicherungen werfen inzwischen einen prüfenden Blick auf das Thema“, so Angelika Delen von Mercer.

Einen weiteren Push für den Sektor nachhaltiger Anlagen soll nun auch die österreichische Green Finance Agenda liefern, die im Frühjahr gestartet wurde. Bis Ende des Jahres soll sich dabei eine Fokusgruppe mit etwa 25 Schlüsselakteuren des österreichischen Finanzsektors der Frage widmen, wie der österreichische Finanzmarkt einen Beitrag zur Erreichung der Klima- und Energieziele leisten kann.

EU-Green-Bond-Standard und Taxonomie-Verordnung

Im März hat zudem eine von der Kommission im Juli 2018 eingesetzte Technische Expertengruppe für nachhaltige Finanzierungen ihren vorläufigen Entwurf veröffentlicht, wie ein EU-Standard für grüne Anleihen (EU Green Bonds) aussehen könnte. Hintergrund: Im Rahmen des Aktionsplans der Kommission zur Finanzierung eines nachhaltigen Wachstums wurde das Ziel formuliert, erhebliche Investitionen für Klima- und Umweltschutz zu mobilisieren, indem ein EU-Kennzeichen entwickelt wird, das Hindernisse für die Entwicklung des Marktes für grüne Anleihen beseitigen soll. Der Standard würde laut Kommission auf einer starken Verifizierungs- und Akkreditierungsstruktur beruhen und eng mit dem neuen EU-weiten Klassifizierungssystem für umweltverträgliches Wirtschaften („EU-Taxonomie“) verknüpft sein. (Anmerkung: Die endgültigen Empfehlungen der Technischen Expertengruppe wurden der Kommission im Juni 2019 in ihrem Bericht vorgelegt und waren zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses noch nicht bekannt.)

Die dazu geplante Taxonomie-Verordnung ist als Klassifizierungssystem gedacht. Banken, Versicherungen und Anlageberatern soll damit ein Kriterienkatalog vorgelegt, der als Grundlage für die Bewertung des Nachhaltigkeitsgrades von Unternehmen dient. Jenen Unternehmen, die sechs Umweltziele verfehlen, drohen schlechtere Konditionen bei der Kreditaufnahme. (Lesen Sie auf Seite 5) Die Verordnung dürfte noch in diesem Jahr beschlossen und bereits 2020 in Kraft treten.

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